Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarungen zwischen den Kunden und Kundinnen der Kurse und Veranstaltungen und der HAS.
Die Anmeldung hat schriftlich unter Angabe der Veranstaltungsbezeichnung, Thema, Datum zu erfolgen. Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Anmeldung stellt das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss einer Vereinbarung über seine Kurse und Veranstaltungen dar, dessen Annahme der HAS freigestellt ist.
Nach Anmeldeschluss gelten die Regelungen unter § 5.
Da die Durchführbarkeit jeder Veranstaltung von der Teilnahme einer Mindestanzahl von Personen abhängig ist, behält sich die HAS das Recht vor, von den Vereinbarungen mit den Teilnehmenden einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn für diese Veranstaltung die notwendige Mindestanzahl von Teilnehmern. Ersatztermine werden nach Absprache mit den Teilnehmenden veröffentlicht. Das gleiche gilt, wenn die Teilnehmerzahl während der Veranstaltung unter die Mindestanzahl sinkt; in diesem Fall wird sich die HAS bemühen, mit den Teilnehmenden eine geeignete Lösung zu finden, namentlich Ersatzangebote zu unterbreiten.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HAS bearbeitet. Es erfolgt eine Registrierung des angemeldeten Teilnehmers, dies begründet nicht die Annahme des Angebots auf Abschluss einer Vereinbarung über Kurse und Veranstaltungen; ein Anspruch auf die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung entsteht bis zur schriftlichen Bestätigung der Teilnahme an der konkreten Veranstaltung durch die HAS nicht.
(1) Mit der Bestätigung der Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung der HAS über die Kosten der kostenpflichtigen Kurse und Veranstaltungen; sie ist sofort zur Zahlung durch Überweisung auf das in ihr angegebenes Konto fällig. Teilzahlungen auf den Rechnungsbetrag sind mit der HAS in jedem Einzelfall zu vereinbaren. Wird die Vergütung nicht spätestens bis Seminarbeginn geleistet (Eingang auf dem Konto der HAS), ist die HAS berechtigt, die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung zu erklären, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen und den Platz an andere Teilnehmende zu vergeben.
(2) Die HAS behält sich vor, den Umständen erforderliche Änderungen am Programm vorzunehmen sowie Dozenten auszuwechseln, ohne dass sie dabei die wesentliche Beschaffenheit der Veranstaltungsleistung verändert. Bleibt der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung gleich, so sind die Teilnehmenden in diesen Fällen nicht berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Schadenersatz.
(3) Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung darf die HAS nur eine Bearbeitungsgebühr erheben. Treten Teilnehmende die Veranstaltung nicht an oder treten nach Anmeldeschluss von der Vereinbarung mit der HAS zurück, ist diese berechtigt, den Teilnehmenden den Seminarbetrag anteilig bzw. voll in Rechnung zu stellen. Die Teilnehmenden können eine geeignete Ersatzperson der HAS zur Aufnahme an ihrer Stelle vorschlagen. Die Geltendmachung von Aufwendungen und Schäden aufgrund konkreten Nachweises bleibt hiervon unberührt. Bei einem Rücktritt von der Vereinbarung, ohne dass ein Ersatz benannt werden kann, ist die HAS berechtigt, eine Woche vor der Veranstaltung 50 % der Seminargebühr und danach 100 % der Seminargebühr in Rechnung zu stellen.
(4) Die HAS ist berechtigt, ggf. gegenüber einem Anspruch der Teilnehmenden auf Erstattung, entrichtete Vergütung aufzurechnen.
Sämtliche Materialien, die den Teilnehmenden im Zuge der Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, auch auszugsweise, an Dritte ist den Teilnehmenden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der HAS gestattet.
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden in der EDV-Anlage der HAS abgespeichert, gesichert und für eigene Zwecke verarbeitet. Sie werden nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht aufgrund rechtlicher Bestimmungen eine solche zu erfolgen hat oder die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sie zulassen.
(1) Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Vereinbarungen sowie einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und Vereinbarungen.
(2) Sämtliche Leistungspflichten der Teilnehmenden und der HAS ergeben sich ausschließlich aus deren Vereinbarungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Absprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die HAS wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand März 2023